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Erbrecht

Testament, Vermögen, Letztwillige Verfügung

Probleme bei der Erbeinsetzung

Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den Wünschen danach, wie das über lange Jahre erarbeitete Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll.

Rechtzeitig sollten zu Lebzeiten die Weichen dafür gestellt werden, wie die Aufteilung des Vermögens einmal erfolgen soll. Die richtige Einsetzung von Erben und von durch Vermächtnisse Begünstigten kann später einmal den Personen, die vorrangig bedacht werden sollen, viel Geld und viel Ärger ersparen.

Insbesondere im Erbrecht ist die eindeutige und unmissverständliche Formulierung des letzten Willens von überragender Bedeutung, da nach dem Tod des Erblassers sein wahrer Wille nur noch schwer erforscht werden kann. Missverständliche Formulierungen können zu ungewünschten und kostspieligen Ergebnissen führen.
Hier empfiehlt sich dringend die Beiziehung eines Spezialisten im Erbrecht.

Manche Ergebnisse lassen sich auch nicht durch letztwillige Verfügungen erreichen.
Hier bedarf es bereits zu Lebzeiten der richtigen Entscheidungen und Handlungen, um die ansonsten eintretenden gesetzlichen Folgen im Erbrecht zu umgehen.

So kann beispielsweise die Übertragung von Vermögen bereits einige Jahre vor dem Tod an den gewünschten Empfänger dazu führen, dass unliebsame nahe Verwandte, denen man durch Testament etwa nicht den gesetzlichen Pflichtteil (immerhin noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) entziehen könnte, keinen Anteil am Vermögen erhalten.
Es bedarf sehr sorgfältiger Planung und Gestaltung der Verträge, um bei diesem Vorhaben sicherzustellen, dass das Vermögen vom Erblasser zu seinen Lebzeiten noch genutzt werden kann.
Auch muss sichergestellt werden, dass für den Fall, dass der Empfänger vor dem Veräußerer stirbt, der Veräußerer nicht völlig rechtlos ist.

Probleme im Zusammenhang mit dem Eintritt des Erbfalls

Häufig stehen sich Angehörige von Erbengemeinschaften bei teilweise höchst streitigen Auseinandersetzungen des Nachlasses gegenüber.
Nahe Angehörige, die enterbt wurden, müssen gegen Erbschleicher kämpfen.
Langjährige Lebensgefährten, die auf ernsthaften Wunsch des Erblassers zu testamentarischen Erben eingesetzt wurden, müssen sich gegen enterbte Angehörige des Erblassers, von denen jahrelang nichts zu sehen war, wehren, die Pflichtteilsansprüche geltend machen oder gar ein Testament anfechten.

Überschuldeter Nachlass

Schließlich gibt es noch die Fälle, in denen die Schulden des Erblassers das vorhandene Vermögen übersteigen.
In derartigen Fällen müssen schnell die richtigen Entscheidungen getroffen werden, um nicht als Erbe finanzielle Einbußen zu erleiden.