Wenn Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie sich einen Rechtsanwalt leisten können oder wollen, sollten Sie nicht nur die Kosten, sondern auch den gegenüberstehenden Nutzen betrachten.
In Einzelfällen müssen Sie es sich überlegen, ob es nicht teurer kommt, auf anwaltliche Hilfe zu verzichten. Wer einmal schlechte Erfahrungen gemacht hat, weil er ohne anwaltliche Hilfe von einer geübten Versicherung oder einem erfahrenen Unternehmen übervorteilt wurde oder in der Verhandlung mit einem anwaltlich vertretenen Gegner unter Druck geriet, wird sich bei zukünftigen Auseinandersetzungen der Hilfe des Anwalts seines Vertrauens versichern.
Der Einsatz der Gebühren kann hier höheren Schaden und höhere Kosten ersparen.
Über die zu erwartenden Kosten klären wir Sie jeweils vor Ergreifen neuer Maßnahmen gerne auf.
Die Prognose kann bei umfangreichen Angelegenheiten manchmal schwierig sein.
Die Gebühren hängen zwar vom Wert des Gegenstandes ab, um den ein Rechtsstreit geführt wird, allerdings spielt auch der Umfang der zu erbringenden Tätigkeit eine Rolle.
Eine gewisse Sicherheit gibt Ihnen hierbei, dass die Gebühren vom Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sehr genau geregelt sind und den Rechtsanwälten wenig Spielraum bei der Festlegung der Gebühren bleibt.
Die Höhe der von Rechtsanwälten zu beanspruchenden Gebühren wird in der Bevölkerung häufig überschätzt.
Für viele Rechtsgebiete besteht die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die erforderlichenfalls die gesamten Kosten der Rechtsverfolgung trägt.
Für Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung klären wir gerne ab, ob im jeweiligen Einzelfall Versicherungsschutz besteht. Wir führen die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und rechnen direkt dort ab. Dies gilt für alle Rechtsschutzversicherungsunternehmen.
Grundsätzlich besteht auch bei Rechtsschutzversicherungsverträgen die freie Wahl, welchen Rechtsanwalt der Versicherte beauftragen möchte, unabhängig von einer eventuellen Empfehlung des Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsvertreters.
Wer in beengten, wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, muss auf die Verfolgung seiner Ansprüche aber nicht verzichten, da in derartigen Fällen die Möglichkeit geprüft werden kann, die Gebühren über die Staatskasse abzurechnen.
Für die Tätigkeit außerhalb eines Gerichtsverfahrens besteht in Einzelfällen die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Beratungshilfestelle. Hier empfehlen wir, bereits vor Ihrem ersten Besuch bei uns wegen einer neuen Rechtssache bei der Beratungshilfestelle des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts vorzusprechen und die Erteilung eines Berechtigungsscheins zu beantragen. Dieser kann im Allgemeinen sofort mitgenommen werden, wenn bei Antragstellung Nachweise über das Einkommen und die Ausgaben für Unterkunft mitgebracht werden.
Prozesskostenhilfe wird mit Erhebung einer Klage oder Stellung eines Antrags bei Gericht beantragt. Dies übernehmen grundsätzlich wir für Sie, wenn wir für Sie vor Gericht tätig werden.
Wenn Ihre finanziellen Verhältnisse so sind, dass die Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht vorliegen, besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, das Kostenrisiko einem Prozessfinanzierer zu übertragen.
Ein Prozesskostenfinanzierer trägt bei einem Rechtsstreit die Gerichts- und Anwaltskosten, alle Beweis- und Sachverständigenkosten und, wenn der Prozess verloren gehen sollte, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Für die Übernahme des Prozesskostenrisikos erhält der Prozessfinanzierer, wenn der Rechtsstreit erfolgreich beendet wird, einen Anteil vom erzielten Erlös.
Da Prozessfinanzierer unabhängig vom Auftrag des Rechtsanwalts die Erfolgsaussichten für die zu finanzierende Klage sorgfältig prüfen, ist die Übernahme der Finanzierung dort mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Grundsätzlich treten Prozessfinanzierer daher erst ab erheblichen Gegenstandswerten ein. Wir beraten Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten.
Einen Überblick über die Prozessfinanzierer gibt es bei
www.test.de